Preise
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Privatzahler
Information vor Ort.
Berufsgenossenschaft
Voraussetzung für eine Übernahme der Kosten ist ein Arbeitsunfall, der eine Verordnung erforderlich macht.
Kostenübernahme durch die Krankenkasse
Voraussetzung hierzu ist eine Heilmittelverordnung des behandelnden Arztes. Maßnahmen der Podologischen Therapie sind nur dann verordnungsfähige Heilmittel, wenn sie zur Behandlung krankhafter Schädigungen am Fuß infolge:
- Diabetes mellitus (diabetisches Fußsyndrom), oder
- einer sensiblen oder sensomotorischen Neuropathie, oder
- eines neurophatischen Schädigungsbildes als Folge eines Querschnittsyndroms
dienen.